Ab dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe, die Getränke und Speisen für den Außer-Haus-Verzehr anbieten und diese vor Ort in Einweg-Verpackungen aus Kunststoff füllen, auch Mehrweg-Alternativen anbieten. Mehr…
Ab dem 1. Januar 2023 müssen Betriebe, die Getränke und Speisen für den Außer-Haus-Verzehr anbieten und diese vor Ort in Einweg-Verpackungen aus Kunststoff füllen, auch Mehrweg-Alternativen anbieten. Mehr…